{"id":486,"date":"2020-12-15T12:00:25","date_gmt":"2020-12-15T11:00:25","guid":{"rendered":"http:\/\/p621396.mittwaldserver.info\/?p=486"},"modified":"2020-12-16T12:59:24","modified_gmt":"2020-12-16T11:59:24","slug":"agb","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hausvierbirken.de\/?p=486","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"\n<p>ALLGEMEINE GESCH\u00c4FTSBEDINGUNGEN der TT Projekt GmbH,<\/p>\n\n\n\n<p>&nbsp;Marcusallee 16, 28359 Bremen&nbsp;<em>(Serviceleister)<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><strong>1. Geltungsbereich<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) des Serviceleisters gelten ausschlie\u00dflich gegen\u00fcber Unternehmen, juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich-rechtlichen Sonderverm\u00f6gen im Sinne von \u00a7 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nur an, wenn wir ausdr\u00fccklich schriftlich der Geltung zustimmen. Diese AGB gelten auch f\u00fcr alle zuk\u00fcnftigen Gesch\u00e4fte mit dem Kunden, soweit es sich um Rechtsgesch\u00e4fte verwandter Art handelt.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>2. Gegenstand (Vertragsinhalt und Vertragsbestandteile)<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Diese AGB des Serviceleisters gelten f\u00fcr s\u00e4mtliche Leistungen und umfassen im Wesentlichen folgende Bereiche:&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Konferenzraum inkl. Ausstattung und Service,<\/p>\n\n\n\n<p>Gesch\u00e4ftsadresse mit Post- und pers\u00f6nlichem und individuellem Telefonservice,<\/p>\n\n\n\n<p>Repr\u00e4sentative Gesch\u00e4ftsadresse mit Postservice<\/p>\n\n\n\n<p>2.1. Gegenstand des Vertragsverh\u00e4ltnisses mit dem Kunden sind daneben die Dienstleistungs- und Preis\u00fcbersichten nebst Anlagen in der jeweils g\u00fcltigen Fassung.<\/p>\n\n\n\n<p>2.2. Der Serviceleister erbringt seine Leistungen entsprechend der Dienstleistungsbeschreibung des vom Kunden gew\u00e4hlten Service und in Abstimmung mit dem Kunden unter Ber\u00fccksichtigung der im Kundendatenbogen gemachten Angaben des Kunden. Der Kunde kann weitere in der Dienstleistungs- und Preis\u00fcbersicht beschriebenen Leistungen gegen zus\u00e4tzliches Entgelt in Anspruch nehmen, soweit dies das jeweilige Leistungspaket vorsieht. Eine Verpflichtung zur Abnahme dieser zus\u00e4tzlichen Leistungen besteht nicht.<\/p>\n\n\n\n<p>2.3. Der Serviceleister beh\u00e4lt sich vor, sein Leistungsangebot nachtr\u00e4glich zu \u00e4ndern oder zu erg\u00e4nzen. Der Serviceleister informiert den Kunden in diesem Fall \u00fcber die \u00c4nderung in Schrift- oder Textform 4 Wochen im Voraus. Wenn die ge\u00e4nderte oder erg\u00e4nzte Leistungsbeschreibung in nachteiliger Weise f\u00fcr den Kunden von der bisherigen Leistung abweicht, kann dieser mit einer Frist von 14 Tagen ab Zugang der Mitteilung von dem Ihm in diesem Falle zustehenden au\u00dferordentlichen K\u00fcndigungsrecht Gebrauch machen, ansonsten gilt die \u00c4nderung oder Erg\u00e4nzung als genehmigt und vereinbart. Hierauf weist der Serviceleister in seiner Mitteilung gesondert erneut hin.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>2.4. Der Serviceleister kann seine Rechte und Verpflichtungen aus dem Vertrag jederzeit an Dritte \u00fcbertragen. Der Serviceleister ber\u00fccksichtigt in diesem Falle, dass der Dritte vergleichbare Datenschutz- und Verschwiegenheitsstandards einh\u00e4lt wie der Serviceleister und keine berechtigten offenkundigen Interessen des Kunden dies verbieten.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3. Einzelne Serviceleistungen (Services mit Leistungsbestandteilen Gesch\u00e4ftsadresse und\/oder Post,-Mail-\/und\/oder Telefonservice)<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>3.1. Der Serviceleister erbringt seinen Service entsprechend der Leistungsbeschreibung der beauftragten Serviceleistung und in Absprache mit dem Kunden bzw. soweit eine solche nicht m\u00f6glich war in Einzelf\u00e4llen, so wie es dem mutma\u00dflichen Willen des Kunden entspricht.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>3.2. Geh\u00f6rt die Nutzung einer oder mehrerer Rufnummern hierzu, besteht kein Anspruch auf die Nutzung bestimmter Rufnummern oder auf eine Eintragung dieser Rufnummern in (\u00f6ffentliche) Verzeichnisse. Der Serviceleister ist Inhaber s\u00e4mtlicher Rechte und Pflichten an der Nutzung \u00fcberlassener Rufnummern, somit besteht kein Anspruch auf \u00dcberlassung von Rufnummern nach Beendigung des Vertrages.<\/p>\n\n\n\n<p>3.3. Soweit zum Leistungsumfang die Bearbeitung von Anrufern mit einer standardisierten oder vereinbarten Anrufer-Begr\u00fc\u00dfung geh\u00f6rt, kann diese nur einfache gesch\u00e4ftliche Vorf\u00e4lle, wie Informationen \u00fcber An-\/Abwesenheiten, R\u00fcckrufw\u00fcnsche, Bestell- oder Auftragsannahmen, Erteilung einfacher Informationen, beinhalten, wenn dies vorab zwischen den Parteien festgelegt wurde und nach einem einfach standardisierten Muster m\u00f6glich ist.<\/p>\n\n\n\n<p>3.4. Soweit zum Leistungsumfang eine Benachrichtigung des Kunden geh\u00f6rt, z.B. die Aufnahme von Gespr\u00e4chsnotizen, beim Empfang von Post\/E-Mails etc., kann der Serviceleister ausschlie\u00dflich die rechtzeitige und ordnungsgem\u00e4\u00dfe Absendung der Information\/Nachrichten gew\u00e4hrleisten, der rechtzeitige Abruf der Nachrichten obliegt ausschlie\u00dflich dem Kunden.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>3.5. S\u00e4mtliche Dienste werden stets mit gr\u00f6\u00dfter Sorgfalt ausgef\u00fchrt. Es verbleibt ein Restrisiko, dass Informationen in Einzelf\u00e4llen unvollst\u00e4ndig, inhaltlich undeutlich oder falsch an den Serviceleister \u00fcbermittelt oder von Mitarbeitern des Serviceleisters unvollst\u00e4ndig, inhaltlich undeutlich oder falsch verstanden und weitergeleitet werden. Der Serviceleister \u00fcbernimmt keine Gew\u00e4hrleistung f\u00fcr die inhaltliche Richtigkeit und Vollst\u00e4ndigkeit der mitgeteilten und\/oder \u00fcbermittelten Informationen und Daten.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>3.6. Werden dem Kunden je nach Leistungsbeschreibung Adressen, Telefonnummern o. \u00c4. zur Verf\u00fcgung gestellt, so bleiben s\u00e4mtliche Rechte hieran beim Serviceleister. Die Nutzungsbefugnis des Kunden besteht nur w\u00e4hrend der Vertragslaufzeit.<\/p>\n\n\n\n<p>3.7. Der Serviceleister beh\u00e4lt sich eine zeitweilige Einschr\u00e4nkung oder Unterbrechung seiner Dienste aus wichtigem Grund vor. So insbesondere bei nicht vorhersehbaren, \u00fcberdurchschnittlichen Anrufaufkommen, technischer Ursachen und \u00c4nderungen an Hardware oder Systemen, Wartung oder Reparatur o. \u00c4., die f\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe oder verbesserte Leistung erforderlich sind. Der Serviceleister wird alle zumutbaren Ma\u00dfnahmen durchf\u00fchren, die Beschr\u00e4nkungen m\u00f6glichst vermeiden bzw. so gering wie m\u00f6glich halten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>4. Vertragsdauer<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem im Vertrag unter 3.1. \u201eVertragsbeginn\u201c eingesetzten Datum f\u00fcr die unter 3.2. \u201eMindestvertragslaufzeit\u201c eingesetzte Mindestlaufzeit und verl\u00e4ngert sich jeweils um die vereinbarte Vertragslaufzeit, wenn der Vertrag nicht vier Wochen vor Ablauf der Mindestlaufzeit schriftlich gek\u00fcndigt wird. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit von 12 Monaten verl\u00e4ngert sich die K\u00fcndigungsfrist auf drei Monate.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>5. Servicekosten\/Zahlung\/SEPA-Firmenlastschrift-Mandat<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>5.1. Die vertraglich unter 2. festgelegte Servicegeb\u00fchr ist monatlich im Voraus f\u00e4llig, porto- und spesenfrei an den Serviceleister zu zahlen. Zus\u00e4tzliche Serviceleistungen werden jeweils zu Beginn des Folgemonats nach aktueller Dienstleistungs- und Preis\u00fcbersicht gesondert in Rechnung gestellt und sind nach Rechnungslegung ohne Abzug sofort f\u00e4llig. Der Serviceleister beh\u00e4lt sich vor, die vereinbarten Grund-, Verbrauchs- und Servicekosten per Briefpost oder auf elektronischem Weg per E-Mail in Rechnung zu stellen.<\/p>\n\n\n\n<p>5.2. Die Servicegrundgeb\u00fchr werden im Lastschriftabbuchungsverfahren von einem von dem Kunden zu benennenden Konto abgebucht. Der Kunde verpflichtet sich, dem Seviceleister ein SEPA-Firmenlastschrift-Mandat zu erteilen. Bei Konto\u00e4nderungen verpflichtet sich der Kunde, jeweils ein neues SEPA-Firmenlastschriften-Mandat zu erteilen. F\u00fcr R\u00fccklastschriften wird eine Geb\u00fchr in H\u00f6he von 20,00\u20ac berechnet.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>5.3. Sechs Wochen nach Zugang der Rechnung beim Kunden gilt die Rechnungslegung von diesem als genehmigt, es sei denn, der Kunde hat innerhalb dieser Frist schriftlich unter Angabe der konkret beanstandeten Rechnungsposition diese ger\u00fcgt. Nach Ablauf der Frist kann der Serviceleister daher die \u00c4nderung der Rechnung verweigern. Diese Frist f\u00fcr Beanstandungen der Rechnungslegung ber\u00fchrt nicht die Zahlungsverpflichtung des Kunden.<\/p>\n\n\n\n<p>5.4. Die jeweilige Servicegrundgeb\u00fchr f\u00fcr die Serviceverg\u00fctung wird j\u00e4hrlich zum Beginn eines neuen Vertragsjahres f\u00fcr das folgende Jahr nach Ermessen des Serviceleisters verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig angepasst, um steigende Kosten (Miete, Geb\u00fchren, Abgaben oder sonstigen in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der Gesamteinheit stehenden Belastung, steigenden Lohnkosten) sowie der Inflationsrate Rechnung zu tragen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>6. Pflichten des Serviceleisters<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Serviceleister ist verantwortlich f\u00fcr den ordnungsgem\u00e4\u00dfen B\u00fcrobetrieb innerhalb der angegebenen Gesch\u00e4ftszeiten und innerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs. St\u00f6rung, verursacht durch h\u00f6here Gewalt, technische Missst\u00e4nde und Urlaub und\/oder Krankheit des Personals sind davon ausgeschlossen. Der Serviceleister ist in diesem Falle allerdings verpflichtet, diese innerhalb einer angemessenen Zeit zu beseitigen, bzw. deren Beseitigung zu veranlassen. Der Serviceleister ist nicht verpflichtet, Einschreiben, Bestellungen, Rechnungen und sonstige Waren anzunehmen, wenn sich daraus Zahlungsverpflichtungen und Kosten f\u00fcr den Serviceleister ergeben. Der Serviceleister handelt aufgrund dieses Vertrages weder als Vertreter, noch als Erf\u00fcllungs- oder Verrichtungsgehilfe des Kunden. Dieser h\u00e4lt deshalb den Serviceleister von etwaigen Anspr\u00fcchen Dritter auf erste Anforderung frei. Beide Parteien handeln im Rahmen dieses Vertrages mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>7. Pflichten des Kunden\/Haftung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>7.1. F\u00fcr s\u00e4mtliche Sch\u00e4den an den zur Nutzung \u00fcberlassenen R\u00e4umen, Einrichtungsgegenst\u00e4nden, und\/oder Ger\u00e4tschaften, die aus fahrl\u00e4ssiger, grob fahrl\u00e4ssiger und\/oder absichtlich sch\u00e4dlicher Nutzung bzw. Behandlung durch den Kunden und\/oder seine Besucher oder Mitbenutzer entstehen, haftet der Kunde in voller H\u00f6he des Wiederbeschaffungswertes (gleich, gleichwertige Sache, Neupreis, Neuger\u00e4t, -m\u00f6bel) dem Serviceleister. Gleiches gilt f\u00fcr alle durch den Kunden, seine Besucher bzw. Mitbenutzer verursachten Sch\u00e4den an gemeinsam mit dem Serviceleister und Dritten genutzten R\u00e4umen, Einrichtungsgegenst\u00e4nden und Ger\u00e4tschaften. Verpflichtungen bez\u00fcglich der Nutzung der B\u00fcror\u00e4ume ergeben sich weiterhin aus der Hausordnung f\u00fcr Gesch\u00e4ftsr\u00e4ume. Bei der K\u00fcndigung des Vertrages durch den Kunden ist dieser verpflichtet, seine Gesch\u00e4ftspartner rechtzeitig zu informieren, um eine Inanspruchnahme des Serviceleisters \u00fcber die Vertragszeit hinaus zu vermeiden. Unterl\u00e4sst der Kunde diese Pflicht, ist er in H\u00f6he der vertraglich vereinbarten Servicegeb\u00fchren so lange zum Ersatz verpflichtet, bis die Inanspruchnahme des Serviceleisters endet, mindestens jedoch betr\u00e4gt der Schadensersatz \u20ac 2.500,00.<\/p>\n\n\n\n<p>7.2. Die genutzten R\u00e4ume, Adressen oder Telefon- und Telekommunikationseinrichtungen d\u00fcrfen nicht genutzt werden zur \u00dcbermittlung oder Weiterleitung illegaler oder anst\u00f6\u00dfiger Inhalte sowie zu anderen dem Serviceleister sch\u00e4digenden Zwecken.<\/p>\n\n\n\n<p>7.3. Kaution: Der Kunde hat als Sicherheit f\u00fcr die Erf\u00fcllung seiner Verpflichtung und\/oder zur Befriedigung von Schadenersatzanspr\u00fcchen eine Kaution von drei Bruttogrundgeb\u00fchren zu zahlen. Die Kaution ist bei Abschluss des Vertrages f\u00e4llig. Der Serviceleister beh\u00e4lt sich vor, eine Erh\u00f6hung der Kaution zu fordern, wenn in Anspruch genommene Serviceleistungen den o. g. Betrag \u00fcbersteigen. Die R\u00fcckzahlung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern keine f\u00e4lligen Zahlungsanspr\u00fcche bestehen und keine Schadensersatzanspr\u00fcche geltend gemacht werden.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>8. K\u00fcndigung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Unabh\u00e4ngig von der K\u00fcndigungsm\u00f6glichkeit nach Ziffer 4. dieser AGB kann der Serviceleister den Vertrag fristlos k\u00fcndigen, wenn der Kunde mit der Begleichung der f\u00e4lligen Servicegeb\u00fchren mehr als zwei Wochen im R\u00fcckstand ist, der Kunde seine Zahlungen einstellt oder \u00fcber sein Verm\u00f6gen das gerichtliche Vergleichs- oder Insolvenzverfahren er\u00f6ffnet oder die Er\u00f6ffnung mangels Masse abgelehnt wird oder der Kunde Verpflichtung verletzt, insbesondere die in Ziffer 7. dieser AGB genannten. Die K\u00fcndigung des Hauptmietvertrages des Serviceleisters berechtigt diesen ebenfalls zur fristlosen K\u00fcndigung. Im Falle einer fristlosen K\u00fcndigung durch den Serviceleister werden die f\u00fcr die Vertragslaufzeit noch ausstehenden Servicegrundgeb\u00fchren als Schadenersatz wegen Nichterf\u00fcllung sofort f\u00e4llig und zahlbar, ausgenommen bei der Beendigung des Hauptmietvertrags. Der Kunde erkl\u00e4rt sich mit der Zustellung an seine B\u00fcroanschrift einverstanden.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>9. Aufrechnung\/Zur\u00fcckbehaltungsrecht\/Abtretung\/Pfandrecht\/<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Gebrauchs\u00fcberlassung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Kunde kann mit Gegenanspr\u00fcchen nur mit einer anerkannten oder gerichtlich titulierten Forderung aufrechnen. Gleiches gilt f\u00fcr ein etwaiges Zur\u00fcckbehaltungsrecht des Kunden. Der Kunde darf die ihm aus dem Vertrag zustehenden Rechte und Anspr\u00fcche weder abtreten, \u00fcbertragen, noch verpf\u00e4nden. Der Serviceleister hat f\u00fcr alle, auch k\u00fcnftigen Forderungen aus dem Vertrag, ein Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Kunden. Eine Gebrauchs\u00fcberlassung des Servicegegenstandes an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch den Serviceleister.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>10. Haftung&nbsp;<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>10.1. Der Serviceleister erbringt seine Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen. Er haftet in F\u00e4llen des Vorsatzes oder der groben Fahrl\u00e4ssigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung f\u00fcr mittelbare und Folgesch\u00e4den auch im Falle des Verzuges des Serviceleisters ist ausgeschlossen. Die Haftung f\u00fcr etwaige Garantien erfolgt verschuldensunabh\u00e4ngig. F\u00fcr leichte Fahrl\u00e4ssigkeit haftet der Serviceleister ausschlie\u00dflich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch f\u00fcr die leicht fahrl\u00e4ssige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit gehaftet wird. F\u00fcr das Verschulden von Erf\u00fcllungsgehilfen und Vertretern haftet der Serviceleister in demselben Umfang.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>10.2. Die Regelung der vorstehenden Ziffer 10.1 erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und dem Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschlie\u00dflich der Haftung wegen M\u00e4ngeln, Verzugs oder Unm\u00f6glichkeit.<\/p>\n\n\n\n<p>10.3. Der Serviceleister ist unter keinen Umst\u00e4nden gegen\u00fcber Dritten verantwortlich f\u00fcr den Inhalt der Briefe, Fernschreiben, Telefonate, Mitteilungen oder Handlungen, die der Serviceleister im Auftrag des Kunden bearbeitet hat oder die der Serviceleister aufgrund des Vertrages mit dem Kunden fertigt, weiterleitet oder unternimmt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>11. Konkurrenzschutz\/Werbung\/Abwerbe- und Wettbewerbsverbot<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>11.1. Ein Konkurrenzschutz f\u00fcr den Kunden ist ausgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p>11.2. Werbema\u00dfnahmen sind mit dem Serviceleister abzustimmen. Insbesondere ist die Anbringung von Firmenschildern nur an der daf\u00fcr vorgesehenen Sammelschildanlage gestattet. Die Schilder sind wegen des einheitlichen Erscheinungsbildes in Art und Farbe nur durch den Serviceleister zu beschaffen und anzubringen. Die Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Andere Werbema\u00dfnahmen d\u00fcrfen nur mit ausdr\u00fccklicher Genehmigung des Serviceleisters angebracht werden. Die Genehmigung kann widerrufen werden. In diesem Fall ist der Kunde zur Wiederherstellung des vorherigen Zustandes verpflichtet. Der Kunde haftet f\u00fcr alle Sch\u00e4den, die im Zusammenhang mit diesen Vorrichtungen entstehen. Die Beachtung der allgemeinen technischen und beh\u00f6rdlichen Vorschriften \u00fcber die Art, die Anbringung und die Unterhaltung und die deswegen erforderlichen Ma\u00dfnahmen obliegen ausschlie\u00dflich dem Kunden.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>11.3. Dem Kunden, seinen Mitarbeitern oder ihm verbundenen Unternehmen ist es untersagt, Angestellten und\/oder Mitarbeitern des Serviceleisters, sowie ehemaligen Angestellten, die noch nicht l\u00e4nger als 12 Monate bei dem Serviceleister ausgeschieden sind, f\u00fcr sich\/sein Unternehmen, verbundene Unternehmen oder Dritte Dienstangebote zu machen oder zu vermitteln, sie (privat) mit Dienstleistungen zu beauftragen oder zu besch\u00e4ftigen oder dies zu vermitteln. Der Kunde verpflichtet sich, seine Mitarbeiter und ihm verbundene Unternehmen von diesen Verboten in Kenntnis zu setzten. Diese Verbote gelten auch f\u00fcr die Dauer von 12 Monaten nach Beendigung des Vertrages.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>11.4. Der Kunde darf keine B\u00fcroservicet\u00e4tigkeiten aus\u00fcben, die im Wettbewerb zu den T\u00e4tigkeiten des Serviceleisters stehen, insbesondere keine \u00e4hnlichen Serviceleistungen anbieten. F\u00fcr den Fall der Zuwiderhandlung wird eine sofortige Vertragsstrafe in H\u00f6he von 15.000 Euro (in Wort: f\u00fcnfzehntausend EURO) f\u00e4llig. Der Serviceleister beh\u00e4lt sich daneben die Geltendmachung weitergehender Schadenersatzanspr\u00fcche und das Recht zur fristlosen K\u00fcndigung vor.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>12. Ver\u00e4nderung der Rechtsform des Kunden<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>\u00c4ndert sich die Rechtsform des Kunden, treten \u00c4nderungen im Handelsregister, der Gewerbeanmeldung oder in anderen, f\u00fcr das Vertragsverh\u00e4ltnis wichtigen Zusammenh\u00e4ngen ein, so hat der Kunde dies dem Serviceleister unverz\u00fcglich anzuzeigen. Bei einer \u00c4nderung der Rechtsform oder der Beteiligungsverh\u00e4ltnisse des Kunden bleibt das Vertragsverh\u00e4ltnis weiterhin, ohne Abschluss eines neuen Vertrages, g\u00fcltig. Bei der Ver\u00e4u\u00dferung des Betriebs des Kunden oder eines Teiles davon, bedarf es f\u00fcr den \u00dcbergang des Vertrages auf den K\u00e4ufer einer vorherigen gesonderten Vereinbarung mit dem Serviceleister. Ein Anspruch auf \u00dcbergang des Vertrags besteht nicht.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>13. Namens-\/Urheberrechte\/Datenschutz\/Schlussbestimmungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>13.1. Der Kunde erteilt dem Serviceleister die Erlaubnis, sich im Namen des Kunden und mit dessen Namen zu melden. Insoweit verzichtet der Kunde auf entsprechende Namens- und Urheberrechte. Der Serviceleister handelt f\u00fcr den Kunden nicht als Vertreter, Erf\u00fcllungs- oder Verrichtungsgehilfe.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>13.2. Der Kunde erteilt dem Serviceleister die Genehmigung, im Rahmen des B\u00fcroservice erfasste und bearbeitete Daten an Dritte nach Ma\u00dfgabe und Wunsch des Kunden weiterzugeben. Die datenschutzrechtlichen Vorschriften sind entsprechend zu ber\u00fccksichtigen. Dies gilt bis zum schriftlichen Widerruf.<\/p>\n\n\n\n<p>13.3. \u00c4nderung dieser AGB, der Leistungen oder Preise, werden dem Kunden rechtzeitig mit einer Frist von 4 Wochen im Voraus mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach der schriftlichen Mitteilung der \u00c4nderung, so gelten diese als genehmigt und vereinbart. Hierauf weist der Serviceleister in seiner Mitteilung gesondert erneut hin. F\u00fcr Leistungen gilt hierneben 2.3. der AGB.<\/p>\n\n\n\n<p>Bremen, Stand 01.11.2020\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>ALLGEMEINE GESCH\u00c4FTSBEDINGUNGEN der TT Projekt GmbH, &nbsp;Marcusallee 16, 28359 Bremen&nbsp;(Serviceleister) 1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) des Serviceleisters gelten ausschlie\u00dflich gegen\u00fcber Unternehmen, juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich-rechtlichen Sonderverm\u00f6gen im Sinne von \u00a7 310 Absatz 1 BGB. 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